Gastaufnahmebedingungen

Sehr geehrter Gast,

die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und unserem Beherbergungsbetrieb. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher gut durch:

1.    Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Quartier bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2.    Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages; gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3.    Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis, abzüglich der vom Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen, zu zahlen. Die ersparten Aufwendungen können vom Beherbergungsbetrieb bei reiner Übernachtung (Ferienwohnung) pauschal mit 10 % des vereinbarten Gesamtpreises angesetzt werden.

4.    Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3 errechneten Betrag zu bezahlen. Vorzeitiges Abreisen aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhersehbarer Fälle entbindet den Gast nicht von der Leistung eines Schadenersatzes gemäß Ziffer 3.

5.    Reiseversicherung. Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reise-Abbruch-Versicherung, die in solchen Fällen in Anspruch genommen werden kann, in denen aufgrund von Krankheit etc. das bestellte Quartier nicht belegt und dem Gast Leerbettgebühr nach Ziffer 3 bzw 4 in Rechnung gestellt wird.

6.    Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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